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Aufteilung des Hypothekardarlehens: wie ein Eigenheim finanziert wird


07.11.2012 13:47

Hypothek im 1. Rang und 2. Rang: was heisst das? Wie setzt sich die Finanzierung einer Immobilie zusammen? Hier einige nützliche Informationen über den Aufbau der Hypothekarschuld.


Wenn man eine Immobilie mittels eines Hypothekardarlehens kauft, kann deren Finanzierung in drei Teile aufgeteilt werden: dem Eigenkapital, dem Hypothekardarlehen im 1. Rang und dem Hypothekardarlehen im 2. Rang.

Die «Ränge» sind die Anteile, aus denen sich das für ein Immobilienobjekt gewährte Darlehen zusammensetzt. Grundsätzlich sind in der Schweiz bei einem Hypothekardarlehen 20% des Immobilienwerts durch das Eigenkapital zu finanzieren. Der restliche, durch die Bank finanzierte Betrag, wird in zwei Teile aufgeteilt, den sogenannten «Rängen». Deren Betrag ist unterschiedlich: der 1. Rang entspricht max. 65% des Immobilienwerts, der 2. Rang kann bis zu 15% dieses Werts ausmachen (der Prozentsatz liegt zwischen 65% und 80%, da 20% durch die Eigenmittel garantiert sind).

Warum sollte die Hypothekarschuld in Ränge aufgeteilt werden? Diese Lösung erlaubt den Gläubigern, sich besser vor Risiken zu schützen. Die Forderungen des 1. Ranges sind nämlich die ersten, die bezahlt werden. So haben die Gläubiger im Falle eines Wiederverkaufs eine grössere Sicherheit die entsprechende Summe zurückzuerlangen.

Für beide Ränge müssen Zinsen bezahlt werden. In der Regel wenden die Banken für die Hypotheken im 2. Rang einen bis zu 1% höheren Zinssatz als für die Hypotheken im 1. Rang an.

Für den ersten Darlehensanteil oder 1. Rang, ist die Amortisierung zwar möglich, aber nicht obligatorisch. Der 2. Rang muss hingegen über einen variablen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren, spätestens jedoch bei der Pensionierung dem Kreditinstitut zurückbezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schuld des Kreditnehmers maximal 65% des Liegenschaftswertes betragen.

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